Wappen der Stadt Bingen am Rhein

Wunschkennzeichen Bingen am Rhein

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Verbotene Kombinationen

An den Zulassungsstellen in Bingen am Rhein und deutschlandweit sind bestimmte Kennzeichenkombinationen verboten bzw. von der Wunschkennzeichenreservierung ausgeschlossen. Gesetzlich ist festgesetzt: Kennzeichenkombinationen „dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen.“ (FZV §8 Abs. 1).

Bedeutung:
Die verbotenen Kombinationen beziehen sich nahezu alle auf eine nationalsozialistische Interpretation bestimmter Buchstaben- und Zahlenkombinationen.

Verbotene Kombinationen an der Zulassungsstelle Bingen am Rhein