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Corona-Krise: Alles über die Kfz-Zulassung während der Corona-Pandemie

Kfz-Zulassung in der Corona-Krise Kann ich mein Auto während Corona zulassen? Erfahren Sie hier alles über die Kfz-Zulassung in der Corona Pandemie ✓ Zulassungsstelle ✓ online über i-Kfz

Ob Coronavirus, Covid-19 oder SARS-CoV-2: Alle drei Wörter bezeichnen dasselbe – das neuartige Coronavirus, das das öffentliche Leben momentan massiv beeinträchtigt. In zahlreichen Bundesländern gibt es Ausgangssperren oder -beschränkungen. Vielerorts haben Dienstleister, Geschäfte und auch Ämter geschlossen. Doch was tun, wenn gerade jetzt eine Kfz-Zulassung ansteht? Dieser Beitrag fasst Ihnen die wichtigsten Fakten rund um die Zulassung in der Corona-Krise zusammen.

Kann ich mein Auto in der Corona-Krise zulassen?
  • Vor Ort: Unter Umständen ja, noch sind nicht alle Zulassungsbehörden geschlossen
  • Wichtig: vorab anrufen oder eine E-Mail senden, um Vorgehen zu besprechen und Termin zu vereinbaren
  • Alternative: internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz
  • Voraussetzung: Zulassungsbehörde hat i-Kfz aktiviert, Sie besitzen einen Ausweis mit eID-Funktion, Ihr Fahrzeug ist nicht älter als 5 Jahre

Inhalt:

Infektionsschutz: Ämter geschlossen

Die Corona-Pandemie hält die ganze Welt in Atem: Seit der starken Ausbreitung von Corona-Fällen in Italien, Österreich und der Schweiz ergreift auch Deutschland weitreichende Maßnahmen für den Infektionsschutz. Ziel ist es, die Ansteckungsrate so gering wie möglich zu halten, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten.

Um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus einzudämmen, haben sich Bund und Länder entschieden, das öffentliche Leben weitestgehend einzuschränken. Soziale Kontakte sollen auf das Nötigste beschränkt werden, viele Unternehmen schicken ihre Mitarbeiter ins Homeoffice und vermeiden Publikumsverkehr.

Das hat gerade in öffentlichen Einrichtungen und Ämtern verheerende Folgen. Wer momentan einen neuen Personalausweis benötigt oder sein Fahrzeug zulassen möchte, muss große Wartezeiten oder sogar mehrtägige oder -wöchige Verschiebungen in Kauf nehmen. Doch was tun, wenn eine Kfz-Zulassung zu Zeiten der Corona-Pandemie unumgänglich ist?

Corona-Krise: Hat meine Zulassungsstelle noch offen?

Die gute Nachricht lautet: Zwar sind viele Zulassungsbehörden in den Stadt- und Landkreisverwaltungen für den herkömmlichen Publikumsverkehr geschlossen. Doch in der Regel besteht weiterhin die Möglichkeit, ein Fahrzeug im Notfall zuzulassen.

Achtung: Um einen Notfall handelt es sich nicht, wenn Sie die Zulassung vertagen können. Autokäufe aus Zeitvertreib oder Hobby und damit verbundene Ab- und Anmeldungen sollten Sie – soweit es umgehbar ist – dieser Tage vermeiden.

Um Ihr Fahrzeug vor Ort zuzulassen, ist es notwendig, zunächst mit den Beamten in der Zulassungsstelle in Kontakt zu treten. Hier empfiehlt es sich, anzurufen oder eine E-Mail zu senden. Ihre zuständige Zulassungsbehörde kann Ihnen dann mitteilen, ob zeitnah ein Termin möglich ist oder nicht. Falls Sie die Möglichkeit bekommen, Ihr Fahrzeug trotz Corona vor Ort zuzulassen, sollten Sie bereits alle wichtigen Unterlagen vorbereiten.

Wichtige Vorbereitungen vorab treffen

Alles, was bereits vor Ihrem Besuch in der Zulassungsbehörde erledigt werden kann, sollte bereits vorliegen. Dazu gehören die folgenden Punkte:

Wunschkennzeichen

Sie möchten Ihr Fahrzeug mit einem Wunschkennzeichen zulassen? Dann reservieren Sie die gewünschte Zahlen- und Buchstabenkombination bereits vorab. Bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle geht die Wunschkennzeichenreservierung mit nur wenigen Klicks.

Kennzeichen bestellen

Wer sich für ein Wunschkennzeichen entscheidet, kann die entsprechenden Schilder online bestellen und mit in die Zulassungsstelle nehmen. Die Sachbearbeiter vor Ort können dann nicht nur die Papiere ausstellen, sondern auch die Stempelplakette auf dem Schild anbringen.

SEPA-Lastschrift für Steuer

Für die Abbuchung der Kfz-Steuer erteilen Sie dem für Sie zuständigen Zollamt eine Abbuchungserlaubnis. Dieses SEPA-Mandat lässt sich bereits vorab ausfüllen. So ersparen Sie sich Zeit und unnötigen Kontakt mit den Stiften in der Behörde und können das Infektionsrisiko auf ein Minimum reduzieren.

Unterlagen vorbereiten

Für die Zulassung eines Fahrzeugs sind immer bestimmte Unterlagen bzw. Dokumente notwendig. Achten Sie darauf, alles griffbereit zu haben bzw. rechtzeitig anzufordern:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I: Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II: Fahrzeugbrief
  • Gültiger HU-Nachweis
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bargeld und EC-Karte
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

Die sogenannte eVB-Nummer ist eine vorläufige Versicherungsnummer. Viele Kfz-Versicherungen bieten die telefonische Übermittlung oder das Zusenden per E-Mail an. Auch so lässt sich der direkte Kontakt vermeiden und das Infektionsrisiko mit dem neuartigen Coronavirus gering halten.

Alternative: Internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz

Eine Alternative zum Besuch in der Zulassungsbehörde vor Ort stellt die internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz dar. Ursprüngliches Ziel des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur war es, Wartezeiten und Behördengang zu vermeiden.

Das kommt während der Corona-Pandemie gerade dem Infektionsschutz zugute. Denn sobald alle Bedingungen erfüllt sind, ist eine vollkommen kontaktlose Zulassung via Internet möglich. Und nicht nur das – über die internetbasierte Fahrzeugzulassungen können momentan nahezu alle Zulassungsprozesse für Privatpersonen abgebildet werden:

  • Anmeldung
  • Abmeldung
  • Umschreibung
  • Wiederzulassung

Da i-Kfz in Deutschland jedoch nur stufenweise und bislang nicht komplett flächendeckend umgesetzt wurde, kommt es auch hier wieder darauf an, mit der zuständigen Zulassungsstelle in Kontakt zu treten. Auf der Website der Zulassungsbehörde finden Sie alle Informationen über i-Kfz und – sofern möglich – auch den Zugang zum i-Kfz-Portal Ihrer Behörde. Erfahren Sie nachfolgend, wie Sie Ihr Fahrzeug über i-Kfz anmelden, abmelden und ummelden können.

Wichtig: Sie können die internetbasierte Fahrzeugzulassung nur nutzen, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Befolgen Sie außerdem immer die Anweisungen auf Ihrem Bildschirm und füllen Sie alle erforderlichen Felder aus. Nur so können Sie das Formular absenden und einen Antrag auf Zulassung bzw. Ab- oder Ummeldung stellen.

Anwendungsfälle: Auto ab-, wieder- und ummelden oder neu zulassen

Wenn Sie Ihr Kfz über die i-Kfz-Option abmelden möchten, müssen Sie einige grundsätzliche Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr Auto muss nach dem 01. Januar 2015 zugelassen sein.
  • Das Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) müssen einen verdeckten Sicherheitscode aufweisen.
  • Sie müssen einen Personalausweis mit eID-Funktion besitzen und ein dazugehöriges Kartenlesegerät oder die AusweisApp2 haben.

Zusätzlich zu diesen Bedingungen kommen für die Wiederzulassung, Umschreibung und die Neuzulassung weitere hinzu. Diese sind:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (bei Wiederzulassung nur bei Halterwechsel)
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung
  • Gültige HU und ggf. auch SP (nur bei Wiederzulassung und Umschreibung)
  • IBAN-Konto, damit die Kfz-Steuer vom Halter eingezogen werden kann

Egal, welche Funktion Sie mittels i-Kfz nutzen wollen: Gehen Sie zunächst auf die Websites Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde und loggen Sie sich mithilfe Ihres elektronischen Ausweises ein. Danach gehen Sie, wie in den folgenden Anwendungsbeispielen dargelegt, vor:

1. Abmeldung mit i-Kfz: Wie melde ich mein Auto online ab?

Geben Sie in die Eingabemaske das Kfz-Kennzeichen des abzumeldenden Kfz ein. Legen Sie den Sicherheitscode auf Ihrem Fahrzeugschein und auf Ihrem Kennzeichen frei und tragen Sie diesen in die Eingabemaske des Portals ein. Bezahlen Sie die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs und überprüfen und bestätigen Sie die Eingaben. Schon können Sie die Bestätigung online aufrufen.

Achtung: Legen Sie den Code auf dem Kennzeichen nur frei, wenn Sie das Auto auch tatsächlich abmelden möchten. Denn sobald der Sicherheitscode freigelegt ist, verliert das Kfz-Kennzeichen seine Gültigkeit.

2. Online-Umschreibung: Wie funktioniert die Umschreibung bei einem Halterwechsel?

Bleibt das Kennzeichen gleich, gehen Sie wie folgt vor: Legen Sie die Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und II frei. Geben Sie alle notwendigen Daten in die Eingabemaske ein. Dazu gehören zum Beispiel das Kfz-Kennzeichen, das Datum der HU und ggf. einer SP sowie die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung. Bezahlen Sie dann die Gebühren und bestätigen Sie die Eingaben. Nachdem der Antrag in Echtzeit validiert wird, können Sie die Zulassungsbescheinigung direkt ausdrucken – und sofort losfahren.

3. Wiederzulassung im Internet: Wie kann ich mein Auto online wiederzulassen?

Legen Sie den Code der Zulassungsbescheinigung Teil I frei. Geben Sie danach alle benötigten Angaben in die Antragsmaske Ihrer Zulassungsbehörde ein. Dazu gehören:

  • Das Kfz-Kennzeichen
  • Der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I. Sofern Sie einen Halterwechsel vornehmen, gehört auch der Code der Zulassungsbescheinigung Teil II dazu.
  • Datum einer gültigen HU (und SP)
  • eVB-Nummer der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • IBAN-Nummer für das SEPA-Lastschriftverfahren für die Kfz-Steuer
  • Gewünschtes Kennzeichen

Zahlen Sie die Gebühren und bestätigen Sie Ihre Eingaben, nachdem Sie diese überprüft haben. Ein Sachbearbeiter überprüft Ihren Antrag und verschickt die benötigten Dokumente wie den Zulassungsbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die Stempelplakettenträger und den Plakettenträger für die HU per Post. Bringen Sie die Plakettenträger auf Ihrem Kennzeichen auf. Sie können an dem Tag, der auf dem Zulassungsbescheid notiert ist, direkt losfahren.

4. Neuzulassung im Internet: Wie funktioniert die Neuzulassung eines Fahrzeugs mit i-Kfz?

Legen Sie die Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II frei. Geben Sie die für den Antrag wichtigen Daten frei. Das sind die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), die eVB-Nummer, das IBAN-Konto für das SEPA-Lastschriftverfahren für die Kfz-Steuer sowie eventuell Ihr Wunschkennzeichen.

Nachdem Sie den Antrag bezahlt und abgeschickt haben, wird er von einem Sachbearbeiter vor Ort in der Zulassungsstelle geprüft. Dieser schickt Ihnen den Zulassungsbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II und die Stempelplakettenträger zum Aufkleben per Post zu. Kleben Sie diese auf das Kennzeichen auf. Das Datum, an dem Sie losfahren dürfen, finden Sie auf Ihrem Zulassungsbescheid.

Fazit: So können Sie Ihr Auto trotz Corona-Krise anmelden

Fazit: So können Sie Ihr Auto trotz Corona-Krise anmelden Wer sein Auto während der Corona-Krise anmelden muss, hat zwei Optionen zur Auswahl. Den Besuch in der Zulassungsstelle nach vorheriger Anmeldung oder die Online-Zulassung über die internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz.

Letzteres bietet einen sicheren Infektionsschutz, da kein direkter zwischenmenschlicher Kontakt notwendig ist. Da aber bislang noch nicht alle Ämter alle Zulassungsprozesse abbilden können und einige weitere Voraussetzungen für i-Kfz erfüllt sein müssen, steht dieser Weg nicht jedem offen.

Deshalb gilt: Wer seinen Wagen aktuell nicht um-, an oder abmelden muss, sollte darauf in den kommenden Wochen verzichten. Wer nicht umhinkommt, bekommt mit einem guten Grund auch einen Termin in der Zulassungsstelle.

Photo by fotografierende on Pixels