Post Bild

Fahren ohne Kennzeichen: Ist das erlaubt?

Die wichtigsten Regelungen zum Fahren ohne Kfz-Kennzeichen im Überblick ✔︎

Fahren ohne Kennzeichen ist zumindest im Straßenverkehr verboten. Denn: Ein Kennzeichen gehört zur Pflichtausstattung eines jeden Autos. Damit identifizieren Sie sich und bescheinigen, dass Ihr Fahrzeug über die nötige Zulassung und Haftpflichtversicherung verfügt. Ohne eine solche darf das Auto nicht auf öffentlichen Straßen bewegt oder geparkt werden. Lesen Sie hier, ob und unter welchen Umständen Sie Ihr Kfz auch ohne Nummernschild fahren dürfen und was im Bezug auf Fahren ohne Kennzeichen noch von Relevanz ist.

Alle Infos auf einen Blick:
  • Fahren ohne Kennzeichen ist niemals erlaubt
  • Fahren ohne Zulassung ist unter Umständen erlaubt: Fahrten zur Zulassungsstelle, Fahrten zur Prüfstelle
  • Zulassungsfreie Fahrzeuge benötigen keine Zulassung (z. B. Leichtkrafträder)

Inhalt:

Wieso brauche ich ein Kennzeichen?

Ein Nummernschild mit den entsprechenden Zulassungsplaketten dient verschiedenen Zwecken. So lässt sich jedes Auto mithilfe der Ziffern und Buchstaben schnell und einfach identifizieren – denn lediglich die Aussage über Aussehen oder Marke hilft bei 64 Millionen Autos im Land noch lange nicht. Ein Kfz-Kennzeichen lässt also eine eindeutige Identifikation zu, da jede Zahlen- und Buchstabenkombination nur einmalig von der Zulassungsstelle vergeben wird.

Ein Kfz-Kennzeichen ist auch notwendig, da es Aufschluss über die Zulassung an sich gibt. Die TÜV-Plakette, die sich auf dem Nummernschild befindet, zeigt, wann ein Kraftfahrzeug wieder zur Hauptuntersuchung muss. Daran lässt sich ebenfalls erkennen, ob sich ein Wagen für den Gebrauch im Straßenverkehr eignet.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Anhand vom Kennzeichen ist ersichtlich, um welche Art von Fahrzeug es sich handelt. Ist es ein privates Kfz, eine landwirtschaftliche Maschine oder ein E-Auto? Zusatzkennzeichnungen auf dem Nummernschild machen auch das ersichtlich. Doch das sind nicht die einzigen Gründe, weshalb das Fahren ohne Kennzeichen verboten ist.

Fahren ohne Kennzeichen: Ist das erlaubt?

Grundsätzlich gilt: Sie dürfen Kfz, Motorräder und Lkw niemals ohne Kennzeichen fahren – egal, ob Sie nur mal eben in den nächsten Supermarkt oder das abgemeldete Auto um die Ecke parken möchten. Selbst, wenn Sie nur zur nächsten Zulassungsstelle ohne Kennzeichen fahren möchte, ist das nicht erlaubt. Das Gleiche gilt für das Fahren ohne Zulassung: Auch das ist unter normalen Umständen verboten.

Eine Ausnahme, ohne Kennzeichen zu fahren, wird auch dann nicht gemacht, wenn Ihr Nummernschild gestohlen wurde. Das sollten Sie schon aus rechtlichen Gründen unverzüglich der Polizei und der Versicherung mitteilen. Nachdem Sie das Kennzeichen als gestohlen gemeldet haben, bekommen Sie ein neues zugewiesen. Das garantiert, dass niemand Ihre alten Kennzeichen nutzen kann.

Während das Fahren ohne Kennzeichen immer illegal ist, gibt es jedoch manche Situationen, bei denen es erlaubt ist, ohne Zulassung zu fahren. Sprich: Das Fahrzeug darf ohne die Zulassungsplakette auf dem Nummernschild bewegt werden. Denn nach Paragraph 10 Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gilt:

„Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat […] und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.“

Fahren ohne Zulassung: Wann darf ich ohne Zulassung fahren?

In anderen Worten bedeutet der oben genannte Gesetzestext, dass Sie ohne die Stempelungen am Nummernschild fahren dürfen, wenn Ihr Fahrzeug noch über die entsprechenden Fahrzeugkennzeichen und Versicherungsschutz verfügt. Außerdem gilt diese Sonderregelung auch für Rückfahrten nach einer Abmeldung.

Dabei gelten diese Voraussetzungen:

  • Sie müssen einen gültigen HU-Nachweis für das Fahrzeug vorweisen können.
  • Der Haftpflichtschutz muss zwingend vorhanden sein. Das lässt sich oftmals telefonisch mit der Versicherungsgesellschaft vereinbaren. Sie erhalten eine eVB-Nummer.
  • Den Weg zur Zulassungsstelle ohne entsprechende Stempelung muss der kürzeste sein. Erlaubt sind dabei nur Fahrten in die nächste Zulassungsbehörde oder die des angrenzenden Bezirks.
Hinweis: Wichtig zu wissen ist dabei, dass diese Regelung nicht nur für bereits genutzte Nummernschilder gilt. Auch wenn Sie sich ein Kennzeichen beispielsweise online gekauft haben, es jedoch noch nicht über die notwendigen Plaketten verfügt, können Sie dieses nach Absprache mit der Versicherung und der Zulassungsstelle verwenden, um zu der Behörde in Ihrer Nähe zu fahren.

Zudem ist die Fahrt zur Hauptuntersuchung erlaubt. Jedoch gilt auch hier: Sie brauchen immer ein Kennzeichen an Ihrem Auto. Dieses muss Ihnen zuvor von der Zulassungsbehörde zugeteilt worden sein. Außerdem müssen Sie der Behörde die Daten von Halter und Fahrzeug mitteilen. Sich ein Kennzeichen lediglich online zu reservieren, reicht somit nicht aus.

Fahrten zur Zulassungsstelle: Welche Alternativen gibt es?

Möchten Sie auf Nummer sicher gehen oder nur für ein paar Tage ein Auto nutzen, gibt es alternative Möglichkeiten:

  1. Rotes Kennzeichen: Das ist vor allem dann sinnvoll und auch nur dann erlaubt, wenn Sie sich ein Auto bei einem Händler gekauft haben. Sie können beispielsweise darum bitten, das Fahrzeug beim TÜV vorzustellen. Dafür nutzen die Händler dann ein rotes Kennzeichen. Dieses können Sie sich jedoch nicht ausleihen, da solche Nummernschilder nur für den gewerblichen Bereich vorgesehen sind. Das Ausleihen roter Kennzeichen an Privatpersonen ist nicht erlaubt und wird rechtlich geahndet.
  2. Kurzzeitkennzeichen: Nach dem Nachweis einer gültigen HU und einer Kfz-Versicherung können Sie sich ein Fünftageskennzeichen holen. Dieses dürfen Sie für Probefahrten, zur Überführung des Kfz vom Kaufort zum Wohnort oder zur Fahrt zum TÜV oder DEKRA nutzen.

Fragen Sie am besten bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde nach, bevor Sie Ihr Auto ohne Zulassung bewegen. Die Sachbearbeiter vor Ort können Ihnen Auskunft geben, welches Vorgehen in Ihrem Fall das sinnvollste ist. Halten Sie im Zweifelsfall immer Rücksprache mit der Behörde, um Konsequenzen oder Bußgelder zu vermeiden.

Welche Bußgelder drohen bei einem Verstoß?

Halten Sie sich nicht an die Vorschriften, müssen Sie mit einer Strafe rechnen. In aller Regel handelt es sich dabei um ein Bußgeld. Jedoch beläuft sich die Höchststrafe bei einem besonders schweren Vergehen sogar bis zu einem Jahr Freiheitsentzug. Daher sollten Sie unbedingt davon absehen, ohne Kennzeichen oder Zulassung zu fahren.

Wer beispielsweise fahrlässig handelt, kann mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 180 Tagessätzen belegt werden. Manchmal kann es aber auch der Fall sein, dass nur die Zulassung zurückgenommen wurde, während der Versicherungsschutz bestehen bleibt. Das kann beispielsweise passieren, wenn die Kfz-Steuer nicht bezahlt wurde. Dann muss die Person mit einem Verwarngeld von bis 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Welche Fahrzeuge brauchen keine Zulassung?

Jedes Auto braucht ein Kennzeichen und eine Zulassung – das ist klar. Doch es gibt auch Fahrzeuge, die ohne die entsprechenden Nachweise auskommen. Diese gehören dann zu den sogenannten zulassungsfreien Fahrzeugen. Dazu zählen:

  • Leichtkrafträder
  • Sportanhänger
  • Stapler
  • Kleinkrafträder

Diese Fahrzeuge müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen, damit sie am Straßenverkehr teilnehmen dürfen – jedoch über keine Zulassung. Bei Mofas ist zusätzlich zu beachten, dass sie einen Versicherungsschutz – und damit auch ein Versicherungskennzeichen brauchen – sofern sie auf öffentlichen Straßen genutzt werden sollen.

Beachten Sie außerdem, dass Anhänger nicht zu dieser Gruppe gehören: Diese brauchen immer und unter allen Umständen ein Kennzeichen und eine entsprechende Zulassung.

Fazit: Niemals ohne Kennzeichen – manchmal ohne Zulassung

Grundsätzlich lautet die Regel: Sie dürfen niemals ohne Kennzeichen fahren – selbst wenn es sich nur um die Fahrt zur Zulassungsstelle handelt. Anders sieht es beim Fahren ohne Zulassung aus. Das kann Ihnen unter gewissen Umständen erlaubt werden. Hier noch einmal alle Informationen auf einen Blick:

Fahren ohne Kennzeichen Fahren ohne Zulassung
Ohne Nummernschild auf dem Auto – verboten Ohne Zulassungsplakette – unter bestimmten Umständen erlaubt
Erlaubt: Fahrten zur Zulassungsstelle und zur Prüfstelle im selben und im Nachbarbezirk
Verboten: Probefahrten, Ausfahrten, Längere Spritztouren

Photo by Erik Mclean on unsplash