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Kennzeichen für Fahrradträger: Das müssen Sie über Folgekennzeichen wissen

Kfz-Zulassung von Fahrradträger Kennzeichen ✔︎ Kosten für das Schild ✔︎ Wann ist ein Fahrradträger Kennzeichen notwendig?

Egal, ob Sie einen Kurztrip ins Umland, ein verlängertes Wochenende oder den Sommerurlaub in die Berge planen: Sobald Sie ein Fahrrad mitnehmen möchten, brauchen Sie einen Fahrradträger. Doch dabei gilt es so einiges zu beachten – und nicht nur, wenn es um die Kompatibilität mit ihrem Kfz geht. Auch an das passende Kennzeichen für den Fahrradträger sollten Sie denken. Doch was ist dabei wichtig? Finden Sie hier alle Infos rund um Fahrradträger-Kennzeichen.

Alles Wichtige rund um Kennzeichen für Fahrradträger
  • Kennzeichen sind am Fahrradträger nur notwendig, wenn der Träger das amtliche Nummernschild verdeckt
  • Die Kennzeichen am Fahrradträger müssen mit den amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs übereinstimmen
  • Weitere Namen: Folgekennzeichen, Wiederholungskennzeichen
  • Fahrradträger-Schilder brauchen keine Zulassungs-Plakette und keinen eigenen TÜV-Stempel

Inhalt:

Wann brauche ich ein Kennzeichen für den Fahrradträger?

Auf den Straßen findet man diverse Fahrradträger, die kein Kennzeichen tragen. Dann gibt es wieder Modelle, die mit einem separaten Nummernschild ausgestattet sind. Doch bei welchen Fahrradträger-Arten wird ein zusätzliches Kennzeichen benötigt und bei welchen nicht?

Grundsätzlich gilt: Ob Sie ein Kennzeichen für Ihren Fahrradträger brauchen, kann nicht pauschal für die Art der Vorrichtung gesagt werden. Vielmehr hängt es davon ab, ob die Fahrradhaltevorrichtung den Blick auf das Kennzeichen des Autos verdeckt oder nicht. Damit qualifizieren sich manche Fahrradträger unabdingbar für das Zusatz-Schild, während es bei manch anderen Bauarten auf den Hersteller und das individuelle Modell ankommt.

Welche Modelle benötigen ein zusätzliches Kennzeichen?

Das wichtigste und einzige Kriterium, das Sie zur Anschaffung eines Kennzeichens für Fahrradträger verpflichtet, ist also, ob dieser die Sicht auf Ihr Nummernschild am Auto verdeckt. Doch auf welche Fahrradträger trifft dieses Kriterium zu?

  • Dachträger: Bei diesen Modellen wird das Fahrrad – wie der Name schon sagt – auf dem Dach befestigt. Es besteht also keine Gefahr, dass das befestigte Rad das Kennzeichen verdeckt. Ein zusätzliches Schild ist daher nicht notwendig.
  • Heckgepäckträger am Auto: Dieser Träger wird an der Kofferraumklappe befestigt. Aufgrund seiner Position handelt es sich bei diesem Fahrradträger um einen Grenzfall: Manche Modelle verdecken das Autokennzeichen, manche nicht. Bei einem solchen Träger ist es daher notwendig, individuell zu überprüfen, ob das Kennzeichen sichtbar ist oder nicht. Ist Letzteres der Fall, benötigen Sie ein separates Kennzeichen am Fahrradträger.
  • Kupplungsträger: Hier wird der Fahrradträger auf dem Kopf der Anhängerkupplung montiert – daher auch der Name. Bei dieser Art von Fahrradvorrichtung brauchen Sie immer ein zweites Fahrradträger-Kennzeichen. Denn: Es verdeckt stets den Blick auf das Nummernschild an Ihrem Kfz.

Überprüfen Sie daher beim Kauf und bei der Montage Ihres Zweiradträgers, ob das Modell die Sicht auf das Nummernschild einschränkt. Wichtige Informationen rund um das Fahrradträger-Kennzeichen finden Sie in fast allen Fällen auch in der Bedienungsanleitung der Fahrradvorrichtung. So gehen Sie auf Nummer sicher: Steht in der Anleitung, dass ein Kennzeichen benötigt wird, müssen Sie sich um ein zweites Kennzeichen kümmern. Nur so umgehen Sie Probleme mit der Polizei.

Welche Vorschriften gibt es zum Kennzeichen für Fahrradträger?

Es gibt einige gesetzliche Regulierungen für das Nummernschild für Fahrradträger. So ist es verpflichtend, dass die Zahlen- und Buchstabenfolge des Schildes mit dem des Kfz, an dem es angebracht ist, übereinstimmt. Daher stammt auch sein Fachbegriff „Folgekennzeichen“ oder „Wiederholungskennzeichen“.

Außerdem ergeben sich nach der Verordnung über die Zulassung im Straßenverkehr (FZV) in § 10, Abs. 9 folgende Vorgaben für das Kennzeichen für Fahrradträger:

  • Die Buchstaben- und Nummernfolgen des Autos und des Trägers müssen exakt miteinander übereinstimmen.
  • Das Folgeschild muss nicht zusätzlich abgestempelt werden, wodurch der Gang zur Zulassungsbehörde nicht notwendig ist.
Wichtiger Hinweis: Sie dürfen das hintere Kennzeichen Ihres Fahrzeugs nicht abnehmen – auch wenn es vollständig von der Fahrradtragevorrichtung verdeckt wird. Das wird mit einem Bußgeldverfahren geahndet. Eine Ausnahme stellen Fahrradträger dar, die über ein eigenes Rücklicht verfügen. Achten Sie jedoch in jedem Fall darauf, dass Sie das Nummernschild wieder an Ihr Kfz anbringen, wenn Sie den Fahrradträger vom Auto entfernen. Tun Sie das nicht, können Sie Probleme mit der Polizei oder dem Ordnungsamt bekommen.

Folgekennzeichen: Wie sieht ein Kennzeichen für Fahrradträger aus?

Das Kennzeichen für einen Fahrradträger unterscheidet sich nicht von einem regulären Nummernschild für Kraftfahrzeuge. Es setzt sich aus folgenden optischen Bestandteilen zusammen:

  • Euro-Feld: In diesem Feld ist der blaue Streifen mit dem weißen Kreis aus Sternen zu finden, in der in der Mitte der Buchstabe „D“ für Deutschland steht.
  • Zulassungsbezirk: Das Kürzel des Bezirkes, in dem das Auto angemeldet ist, folgt daneben.
  • Plaketten: Diese bleiben leer, da der Träger nicht separat zugelassen werden muss.
  • Buchstaben- und Zahlenfolge: Hier folgt ganz normal die Zahlen- und Buchstabenfolge des Fahrzeugs, an dem der Träger befestigt ist.

Wenn das Zugfahrzeug ein E- oder Hybridauto ist, verfügt es unter Umständen noch über den Zusatz „E“ am Ende der Zahlenfolge. Dies wird dann auch auf dem Wiederholungskennzeichen vermerkt.

Wiederholungskennzeichen: Das ist der Unterschied zum Anhängerkennzeichen

Die Vorschriften für Zweiradträger unterscheiden sich von denen eines Anhängers. Denn einen Anhänger dürfen Sie auch bzw. nur dann fahren, wenn das Kennzeichen nicht mit dem des Zugfahrzeugs übereinstimmt. Ein Anhänger verfügt über eine eigene Zulassung – im Gegensatz zu einem Zweiradträger. Das hat wiederum den Vorteil, dass Sie nicht extra zur Zulassungsstelle fahren müssen.

Jedoch ist das natürlich auch mit Nachteilen verbunden: Erstens können Sie den Zweiradträger nicht einfach für jedes beliebige Auto verwenden – ein schneller Austausch auf unterschiedliche Autos ist ohne entsprechendes Kennzeichen nicht möglich. Zweitens ist es auch nicht erlaubt, einen Träger von einem Bekannten auszuleihen, ohne das entsprechende Folgekennzeichen auszutauschen. Das ist beim Anhänger anders: Hier müssen bzw. dürfen die jeweiligen Nummernschilder nicht miteinander übereinstimmen. Was also tun, wenn Sie den Fahrradträger mit mehreren Autos verwenden möchten?

Fahrradträger mit mehreren Kfz verwenden: Das sind die gesetzlichen Vorgaben

Wenn Sie mehrere Autos besitzen oder Ihren Fahrradträger einem Freund oder Bekannten ausleihen möchten, gelten die gleichen Regeln wie oben erwähnt: Das Folgekennzeichen am Träger muss mit dem des Autos übereinstimmen. Sonst können Sie Probleme mit staatlichen Institutionen wie der Polizei oder dem Ordnungsamt bekommen.

Besorgen Sie sich daher für jedes Fahrzeug, an dem Sie den Zweiradträger befestigen möchten, auch ein eigenes Kennzeichen. Das ist im Vergleich zu den Bußgeldkosten günstiger und auch mit wenig Aufwand verbunden. Denn fast alle Träger verfügen über eine Vorrichtung, an der Sie das Folgekennzeichen in Sekundenschnelle fixieren können.

Was geschieht, wenn ich die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalte?

Halten Sie sich nicht an die Vorgaben des Staates, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Wenn Sie zum Beispiel gar kein Nummernschild an Ihren Fahrradträger befestigt haben, wird ein Bußgeld von mindestens 60 Euro fällig. Ein Kennzeichen für einen Fahrradträger kommt sehr viel günstiger.

Wenn das Kennzeichen sogar abgeklebt oder unkenntlich gemacht wurde, wird das als Kennzeichenmissbrauch wahrgenommen. Das Gleiche gilt auch, wenn Sie zwei unterschiedliche Kennzeichen für Träger und Auto verwenden. Dann müssen Sie mit einer Geldstrafe und insgesamt 3 Punkten in Flensburg rechnen.

Zudem ist es verboten, ein Kennzeichenselbst zu basteln. Denn es gibt klare Regeln für amtliche Kennzeichen – auch für die Nummernschilder für Fahrradtragevorrichtungen. So muss das Nummernschild zum Beispiel aus reflektierenden Materialien bestehen und mit einer speziellen Schrift bedruckt sein.

Photo by Tim Foster on unsplash