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Fahrzeugbrief verloren: Kosten, Aufwand und mehr

Die nächsten Schritte im Überblick ✔︎ Kosten und Dauer für einen neuen Fahrzeugbrief ✔︎

Der Fahrzeugbrief scheint verloren zu sein – was ist dann zu tun? Lesen Sie hier alle Informationen rund um den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II. Welche Schritte müssen Sie einleiten, wenn der Fahrzeugbrief nicht mehr auftaucht? Welche Kosten sind damit verbunden? Und wie lange dauert die Beantragung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II?

FAQ Fahrzeugbrief verloren: Wichtige Fragen und Antworten

Fahrzeugbrief verloren – was tun?
Verlust bei der Zulassungsstelle melden, eidesstattliche Verlusterklärung unterzeichnen und einen neuen Fahrzeugbrief beantragen.

Fahrzeugbrief Kosten: Was kostet mich ein neuer Fahrzeugbrief nach Verlust?
Rund 80 Euro (ca. 70 Euro für die Zulassungsbescheinigung Teil II und 10 Euro für die Zulassungsbescheinigung Teil I. Auch sie muss neu ausgestellt werden.)

Darf ich ohne Fahrzeugbrief noch fahren?
Ja, das geht. Nur Verkauf und Abmeldung sind nicht möglich.

Ich möchte einen neuen Fahrzeugbrief beantragen. Wie lange dauert das?
Die Beantragung geht schnell. Bis der neue Kfz Brief ausgestellt ist, dauert es ungefähr 6 bis 8 Wochen. (Veröffentlichung des Verlusts im Bundesverkehrsblatt, Ausstellen eines neuen Briefs)

Ich habe den Fahrzeugbrief niemals besessen. Ist das möglich?
Ja, wenn das Fahrzeug geleast oder finanziert ist, ist die Zulassungsbescheinigung Teil II womöglich bei der Bank bzw. bei der Leasingbank.

Inhalt:

Fahrzeugbrief verloren: Was tun, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II fehlt?

Oft fällt der Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: „Fahrzeugbrief“) erst auf, wenn es wirklich ernst wird. Zum Beispiel dann, wenn ein Fahrzeug zum Verkauf steht oder wenn die Zulassung geändert werden soll. Sowohl zum Verkaufen als auch zum Um-, Ab- oder Wiederanmelden ist der Fahrzeugbrief notwendig. Doch was tun, wenn der Fahrzeugbrief verloren ist?

Fahrzeugbrief vs. Fahrzeugschein: Grundlegendes zuerst

Seit Oktober 2015 werden die Fahrzeugpapiere nicht mehr „Fahrzeugschein“ und „Fahrzeugbrief“ genannt. Man spricht nun von der „Zulassungsbescheinigung Teil I“ und der „Zulassungsbescheinigung Teil II“. Beide Autopapiere haben jedoch noch ihre ursprüngliche Funktion, was unter anderem in § 12 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung festgehalten ist.

Während der Fahrzeugschein zur Identifizierung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs dient, zeigt der Fahrzeugbrief die Eigentumsverhältnisse bzw. den Besitzer eines Wagens an. Den Fahrzeugschein sollten Sie stets im Auto mitführen. Den Fahrzeugbrief gilt es, getrennt vom Fahrzeug und vom Schein aufzubewahren.

Zulassungsbescheinigung Teil II verloren oder gestohlen?

Was zu tun ist, hängt von einer wesentlichen Sache ab: Wurde der Fahrzeugbrief gestohlen oder ist er „nur“ verloren? Handelt es sich um einen Diebstahl, so muss dieser umgehend der Polizei gemeldet werden. So gehen Sie sicher, dass Ihre Fahrzeugpapiere nicht missbräuchlich verwendet werden.

Prüfen Sie außerdem, ob Sie den Autobrief überhaupt jemals besessen haben. Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen ist die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der (Leasing-)Bank oder einem Kreditinstitut hinterlegt. Auch das könnte eine Möglichkeit sein, wieso Sie den Kfz Brief nicht finden. Sie waren schlicht und ergreifend niemals im Besitz des Papiers.

Haben Sie den Autobrief tatsächlich verloren, müssen Sie eine eidesstattliche Verlusterklärung abgeben und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen. Dies geht bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle. Wichtig: Sie können den Wagen weiterhin im Straßenverkehr bewegen. Ein Verkauf oder eine Ab- oder Ummeldung sind hingegen nicht möglich.

Fahrzeugbrief verloren – neu beantragen ist Pflicht

Der Verlust vom Fahrzeugbrief ist mit administrativem Aufwand verbunden. Um einen neue Zulassungsbescheinigung Teil II zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle eine eidesstattliche Verlusterklärung unterzeichnen. Durch Ihre Unterschrift versichern Sie der Behörde, dass der Fahrzeugbrief tatsächlich verloren ist.

Welche Unterlagen sind also zur Neubeantragung der Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig?

  • Personalausweis oder Reisepass zur Identifizierung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“)
  • Nachweis einer gültigen HU und AU („TÜV-Bericht“)
  • Erklärung des Eides statt, also die eidesstattliche Verlusterklärung

Die Beantragung eines neuen Autobriefs folgt dann aber nicht umgehend. Denn: Zunächst meldet die Zulassungsbehörde den Verlust an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Dieses veröffentlicht den Fahrzeugbriefverlust danach 14 Tage lang im Bundesverkehrsblatt.

Durch die Veröffentlichung der Fahrzeugdaten bekommen Unternehmen und Banken die Möglichkeit, Einspruch zu erheben, wenn ihnen das Fahrzeug gehört – und nicht der Person, die den Verlust angezeigt hat.

Wie lange dauert ein Neuer?

Durch dieses Prozedere kann sich die Beantragung eines neuen Fahrzeugscheins bis zu acht Wochen in die Länge ziehen. Warum? Zunächst müssen Sie die 14 Tage abwarten, in denen der Verlust im Bundesverkehrsblatt angezeigt wird. Danach kann es noch bis zu sechs Wochen dauern, bis die neuen Fahrzeugpapiere ausgestellt werden. Wie lange sich das wirklich hinzieht, lässt sich nicht zu 100 Prozent vorhersagen.

Kfz Brief verloren: Was kostet ein neuer Fahrzeugbrief?

Der Verlust von Fahrzeugpapieren ist kein günstiges Unterfangen. Wer den Fahrzeugbrief verloren hat, muss mit Kosten von 60 bis 80 Euro rechnen. Bei der Festsetzung der genauen Gebühren haben die Zulassungsstellen etwas Gestaltungsfreiraum, müssen sich jedoch an der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) orientieren.

Interessant zu wissen: Die Kosten für die Neubeantragung setzen sich aus zwei Posten zusammen. Zum einen aus der Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II (ca. 70 Euro). Sobald es einen neuen Fahrzeugbrief gibt, muss auch zwingend ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt werden. Die Kosten für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I belaufen sich auf rund 10 Euro.

Kfz Brief verloren: Was kostet ein neuer Fahrzeugbrief?

Um sich Zeit, Nerven und Kosten zu sparen, ergibt es Sinn, den Fahrzeugbrief sicher aufzubewahren. Zwar ist der Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II kein Beinbruch. Mit rund 80 Euro Gebühren und der Notwendigkeit, eine eidesstattliche Erklärung in der Zulassungsstelle abzugeben, ist der Fahrzeugbriefverlust aber zeitaufwendig und teuer.

Außerdem wichtig: Die Erklärung des Eides statt ist eine ernst zu nehmende Sache. Entspricht sie nicht der Wahrheit, kann dies mit einer Geld- und unter Umständen sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Ein Verlust sollte also nur angezeigt werden, wenn der Fahrzeugbrief tatsächlich verloren wurde.

Photo by Maksym Kaharlytskyi on unsplash