Post Bild

i-Kfz: So nutzen Sie die internetbasierte Fahrzeugzulassung

Infos zur internetbasierten Fahrzeugzulassung ✔︎ Auto online an- & abmelden ✔︎

Der Weg zur Zulassungsstelle kann manchmal ein wirklich langer sein: Und das bezieht sich nicht nur auf den Fahrtweg zur Zulassungsbehörde. Auch der Weg, bis alle bürokratischen Hürden zur An-, Wieder-, Um- oder Abmeldung eines Kfz genommen sind, nimmt Zeit in Anspruch – und manchmal auch Nerven. Ein guter Grund für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf eine Digitalisierung der Zulassungsprozesse zu setzen. Das Projekt i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) befindet sich seit 2015 in der Umsetzung. Lesen Sie hier, wie Sie Ihr Fahrzeug online zulassen, abmelden und ummelden können.

Alle Infos zu i-Kfz auf einen Blick:
  • Seit 2015 Stufe 1, 2 und 3 von i-Kfz in der Umsetzung
  • Fahrzeug online abmelden ✔
  • Kfz im Internet ummelden ✔
  • Fabrikneues Fahrzeug online zulassen ✔
  • Sonderzulassungen ✖
  • Vorerst keine Nutzung von i-Kfz für juristische Personen ✖

Inhalt:

Internetbasierte Fahrzeugzulassung: Was ist i-Kfz?

Keine Wartezeiten und kein Behördengang: Das ist das Ziel des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, welches das i-Kfz-Projekt auf den Weg gebracht hat. So hat das E-Government-Projekt das Ziel, bürokratische Hürden der Fahrzeugzulassung abzubauen. Bürger sollen so weniger Wege und Zeit in Kauf nehmen müssen, wenn sie ihr Auto abmelden, wiederanmelden, ummelden oder anmelden möchten.

Die Umsetzung der Online-Zulassung geht die Regierung seit 2015 durch eine sukzessive Digitalisierungsoffensive an. Dabei wurde die Digitalisierung der Fahrzeugzulassung für Privatpersonen in drei Schritte gegliedert. Diese schrittweise Ausweitung auf einen Zeitraum über mehrere Jahre ergab sich, da zunächst erst alle erforderlichen Strukturen geschafft werden mussten. Die für die Digitalisierung notwendigen Instrumente wurden schrittweise entwickelt, pilotiert und bundesweit ausgerollt.

Doch gerade hier liegt eine bürokratische Tücke: Zulassungsstellen sind keine öffentlichen Behörden des Bundes. Sie sind den Ländern und deren Kommunalverwaltungen untergeordnet. Das bedeutet somit auch, dass es keinen einheitlichen Standard in Deutschland gibt: Der Stand der Einführung von i-Kfz kann sich von Landkreis zu Landkreis unterscheiden. Informationen, inwiefern Sie in Ihrem Wohnort eine internetbasierte Zulassung vornehmen können, erfahren Sie daher auf der Website Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.

Stufe 1 und 2: Die schrittweise Entwicklung von i-Kfz

Insgesamt dauerte die Umsetzung aller drei Stufen vier Jahre. Stufe 1 und Stufe 2 können sich schon seit einigen Jahren bewähren. Doch welche Maßnahmen stehen mit der jeweiligen Stufe von i-Kfz in Verbindung?

  • Erste Stufe zur Abmeldung des Kfz: Stufe1 von i-Kfz wurde am 01. Januar 2015 erfolgreich eingeführt. Seither können Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter über die Online-Portale der jeweiligen Zulassungsstellen einen Antrag auf die Außerbetriebsetzung ihres Kfz stellen.
  • Zweite Stufe zur Wiederanmeldung des Kfz: Stufe 2 der internetbasierten Fahrzeugzulassung wurde zwei Jahre nach der Einführung der ersten Stufe initiiert. Seit dem 01. Januar 2017 können Fahrzeughalter ihr Fahrzeug nun wiederzulassen. Das ist jedoch nur möglich, wenn das Auto auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk und mit dem Wunschkennzeichen, das bei der Abmeldung reserviert wurde, wiederangemeldet wird.

Zudem gibt es seit Einführung der Stufe 2 deutschlandweit die Möglichkeit, Hauptuntersuchungs- (HU) und Sicherheitsüberprüfungsdaten (SP) im Zentralen Fahrzeugregister im Kraftfahrt-Bundesamt in Sekundenschnelle zu erfassen, speichern oder zu überprüfen. Das soll die Basis für weitere Digitalisierungsmaßnahmen im Bereich der Zulassungsverfahren sein – vor allem für die Umsetzung der Stufe 3 der internetbasierten Fahrzeugzulassung.

Aktueller Stand: Umsetzung der Stufe 3 von i-Kfz

Eine Grundlage für die Umsetzung der Stufe 3 wurde in einem Zwischenschritt zum 01. Januar 2018 geschaffen. Mit der Aktualisierung der Zulassungsbescheinigung Teil II – im Volksmund auch Fahrzeugbrief genannt – findet sich in den Fahrzeugpapieren nun ein Sicherheitscode. Während die Zulassungsbescheinigung Teil I – auch Fahrzeugschein genannt – bereits zur Stufe 1 von i-Kfz aktualisiert wurde, gibt es nun auch auf den Kfz-Briefen einen verdeckten Sicherheitscode. Dieser ist ein integraler Bestandteil für die Umsetzung der Stufe 3.

Seit Einführung der Stufe 3 zum 01. Oktober 2019 ist es seither auch möglich, ein Auto:

  • neu zuzulassen
  • umzuschreiben
  • ohne Einschränkungen wiederzuzulassen

Das heißt: Alle Funktionen der internetbasierten Autozulassung sind seit diesem Stichtag freigeschaltet. Wichtig: Das gilt jedoch nur für Privatpersonen, nicht aber für juristische Personen. Zudem wurde die Automatisierung der Verfahren weiter ausgebaut. So ist der Antrag für die Außerbetriebsetzung und die Umschreibung – sofern das Kennzeichen das gleiche bleibt – auch bei einem Halterwechsel möglich. Außerdem kann man online auch eine Adressänderung vornehmen.

Möchte der Antragsteller sein Auto umschreiben, muss er zudem nicht auf die Rückmeldung der Zulassungsbehörde warten. Sofort nach der erfolgreichen Bearbeitung des Online-Antrags kann er das Auto in Betrieb nehmen.

Hier kommt auch die oben genannte digitale Zugriffsausweitung der HU- und SP-Daten in Echtzeit ins Spiel: Die technischen Fahrzeugeigenschaften sind in einer zentralen Datenbank im Kraftfahrt-Bundesamt hinterlegt, sodass die Prüfung durch das internetbasierte Zulassungsverfahren automatisiert ohne Verzögerung erfolgen kann.

Anwendungsfälle: Auto ab-, wieder- und ummelden oder neu zulassen

Wenn Sie Ihr Kfz über die i-Kfz-Option abmelden möchten, müssen Sie einige grundsätzliche Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr Auto muss nach dem 01. Januar 2015 zugelassen sein.
  • Das Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) müssen einen verdeckten Sicherheitscode aufweisen.
  • Sie müssen einen Personalausweis mit eID-Funktion besitzen und ein dazugehöriges Kartenlesegerät oder die AusweisApp2 haben.

Zusätzlich zu diesen Bedingungen kommen für die Wiederzulassung, Umschreibung und die Neuzulassung weitere hinzu. Diese sind:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (bei Wiederzulassung nur bei Halterwechsel)
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung
  • Gültige HU und ggf. auch SP (nur bei Wiederzulassung und Umschreibung)
  • IBAN-Konto, damit die Kfz-Steuer vom Halter eingezogen werden kann

Egal, welche Funktion Sie mittels i-Kfz nutzen wollen: Gehen Sie zunächst auf die Websites Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde und loggen Sie sich mithilfe Ihres elektronischen Ausweises ein. Danach gehen Sie, wie in den folgenden Anwendungsbeispielen dargelegt, vor:

1. Abmeldung mit i-Kfz: Wie melde ich mein Auto online ab?

Geben Sie in die Eingabemaske das Kfz-Kennzeichen des abzumeldenden Kfz ein. Legen Sie den Sicherheitscode auf Ihrem Fahrzeugschein und auf Ihrem Kennzeichen frei und tragen Sie diesen in die Eingabemaske des Portals ein. Bezahlen Sie die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs und überprüfen und bestätigen Sie die Eingaben. Schon können Sie die Bestätigung online aufrufen.

Achtung: Legen Sie den Code auf dem Kennzeichen nur frei, wenn Sie das Auto auch tatsächlich abmelden möchten. Denn sobald der Sicherheitscode freigelegt ist, verliert das Kfz-Kennzeichen seine Gültigkeit.

2. Online-Umschreibung: Wie funktioniert die Umschreibung bei einem Halterwechsel?

Bleibt das Kennzeichen gleich, gehen Sie wie folgt vor: Legen Sie die Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und II frei. Geben Sie alle notwendigen Daten in die Eingabemaske ein. Dazu gehören zum Beispiel das Kfz-Kennzeichen, das Datum der HU und ggf. einer SP sowie die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung. Bezahlen Sie dann die Gebühren und bestätigen Sie die Eingaben. Nachdem der Antrag in Echtzeit validiert wird, können Sie die Zulassungsbescheinigung direkt ausdrucken – und sofort losfahren.

3. Wiederzulassung im Internet: Wie kann ich mein Auto online wiederzulassen?

Legen Sie den Code der Zulassungsbescheinigung Teil I frei. Geben Sie danach alle benötigten Angaben in die Antragsmaske Ihrer Zulassungsbehörde ein. Dazu gehören:

  • Das Kfz-Kennzeichen
  • Der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I. Sofern Sie einen Halterwechsel vornehmen, gehört auch der Code der Zulassungsbescheinigung Teil II dazu.
  • Datum einer gültigen HU (und SP)
  • eVB-Nummer der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • IBAN-Nummer für das SEPA-Lastschriftverfahren für die Kfz-Steuer
  • Gewünschtes Kennzeichen

Zahlen Sie die Gebühren und bestätigen Sie Ihre Eingaben, nachdem Sie diese überprüft haben. Ein Sachbearbeiter überprüft Ihren Antrag und verschickt die benötigten Dokumente wie den Zulassungsbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die Stempelplakettenträger und den Plakettenträger für die HU per Post. Bringen Sie die Plakettenträger auf Ihrem Kennzeichen auf. Sie können an dem Tag, der auf dem Zulassungsbescheid notiert ist, direkt losfahren.

4. Neuzulassung im Internet: Wie funktioniert die Neuzulassung eines Fahrzeugs mit i-Kfz?

Legen Sie die Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II frei. Geben Sie die für den Antrag wichtigen Daten frei. Das sind die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), die eVB-Nummer, das IBAN-Konto für das SEPA-Lastschriftverfahren für die Kfz-Steuer sowie eventuell Ihr Wunschkennzeichen.

Nachdem Sie den Antrag bezahlt und abgeschickt haben, wird er von einem Sachbearbeiter vor Ort in der Zulassungsstelle geprüft. Dieser schickt Ihnen den Zulassungsbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II und die Stempelplakettenträger zum Aufkleben per Post zu. Kleben Sie diese auf das Kennzeichen auf. Das Datum, an dem Sie losfahren dürfen, finden Sie auf Ihrem Zulassungsbescheid.

Ausblick: Das kann die internetbasierte Fahrzeugzulassung und so geht’s weiter

Bisher können nur Privatpersonen an der digitalen Autozulassung teilnehmen. Im vierten Schritt ist nun geplant, dass auch juristische Personen die internetbasierten Kfz-Zulassung nutzen können. Davon sollen insbesondere Unternehmen profitieren, die ihre Firmenwagen mithilfe des Onlinesystems ganz unkompliziert, einfach und schnell verwalten können.

i-Kfz ist somit zunächst ein solides System für Privatpersonen, die nicht vor digitalen Lösungen zurückschrecken. Trotz aller positiven Fortschritte in der digitalen Kfz-Zulassung werden manche Autofahrer nicht um einen Besuch bei Ihrer Zulassungsbehörde umhinkommen – wenn zum Beispiel eine Sonderzulassung vorgenommen werden möchte oder eine Fehlermeldung nach Ausfüllen des Antrags erscheint.

Vor- und Nachteile von i-Kfz: Welchen Nutzen habe ich von der Online-Zulassung?

Wer kennt es nicht: Der lange Weg bis zur nächsten Zulassungsstelle, ganz zu schweigen von den Wartezeiten in der Behörde selbst. Mit i-Kfz sollen die Wege und Behördengänge nun wegfallen. Doch das System hat nicht nur Vorteile:

Vorteile Nachteile
Antragstellung ohne örtliche Eingrenzung: Sie müssen nicht vor Ort sein, um Ihr Auto bei der Behörde ab-, um-, wieder- oder anzumelden. Mithilfe der internetbasierten Fahrzeugzulassung können Sie das von überall aus erledigen. Einige Voraussetzung: Sie benötigen einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) und ein entsprechendes Kartenlesegerät oder eine App, um die Funktionen nutzen zu können.
Keine langen Wartezeiten vor Ort: Sie müssen nicht mehr warten, bis sich ein Sachbearbeiter Ihres Falls annimmt. Das Schlangestehen entfällt gänzlich. Wartezeit nach Online-Antrag: Sie müssen warten, bis der Antrag bearbeitet wurde. Erst nachdem Sie die Bescheide per Post erhalten, können Sie losfahren. Das gilt nicht, wenn Sie nur den Halter Ihres Autos ändern möchten.
Antragsstellung Tag und Nacht: Auch eine zeitliche Begrenzung haben Sie mit i-Kfz nicht mehr. Die internetbasierte Anwendung steht Ihnen zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Verfügung – natürlich auch am Wochenende. Schwierigkeiten bei Sonderzulassungen: Wenn Sie beispielsweise einen speziellen Nachweis beilegen möchten, wird es mit i-Kfz schwierig. In einem solchen Fall kommen Sie oft um einen Weg bei der zuständigen Zulassungsstelle nicht umhin.
Direkt losfahren: Sofern Sie Ihr Auto nur umschreiben und dabei noch das Kennzeichen mitnehmen möchten, können Sie nach Stellen des Antrags direkt losfahren. Technische Schwierigkeiten: Kein System der Welt ist vor technischen Problemen sicher. Zudem ist i-Kfz noch nicht vollständig ausgereift, was sich hin und wieder in der Performance bemerkbar machen dürfte.

Photo by Patrick Tomasso on unsplash