Auto anmelden: Kosten & Gebühren | Wunschkennzeichen
Auto anmelden: Kosten & Wissenswertes rund um die Zulassung ➤ Gebühren für Zulassung, Abmeldung, Ummeldung & weitere Behörden Kosten
Wer ein Auto anmelden möchte, staunt häufig über die Kosten. Denn die Gebühren für die Zulassung können merklich zu Buche schlagen. Lesen Sie hier alles Wichtige rund um die Kfz-Behörden Gebühren. In welchem Fall sind die Zulassungskosten am geringsten und wann müssen Sie tiefer in die Tasche greifen? Welche Kosten kommen noch auf Sie zu und welche Unterlagen benötigen Sie für die Zulassung?
- Zulassungsgebühren deutschlandweit gleich, können jedoch im Einzelfall abweichen
- Kosten stehen auch im Verhältnis zum Aufwand
- Neuzulassung: 26,30 Euro
- Zulassung eines Gebrauchtwagens: zwischen 11 und 28 Euro
- Abmeldung: zwischen 6 und 11 Euro
Inhalt:
Auto anmelden: Welche Kosten kommen auf mich zu?
Von Aufwand und Abweichungen: Warum sich Behördenkosten unterscheiden
Zulassungsgebühren: Was kostet die Neuanmeldung eines Fahrzeugs?
Auto anmelden: Kosten für Gebrauchtwagen
Auto abmelden: Kosten und Behördengebühren bei Umschreibung
Spezialfälle: Wie viel kostet die Zulassung mit speziellen Kennzeichen?
Auto anmelden: Welche Kosten kommen auf mich zu?
Generell gilt: Möchten Sie ein Auto im Straßenverkehr bewegen, müssen Sie das Fahrzeug anmelden. Denn nur zugelassene Wagen haben einen wirksamen Versicherungsschutz. Für die Anmeldung, die entweder in der Zulassungsstelle oder online über i-Kfz vorgenommen wird, benötigen Sie diese Unterlagen und Dokumente:
- Ausweispapiere: gültiger Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
- eVB-Nummer: elektronische Versicherungsbestätigung
- Fahrzeugpapiere: Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein) und Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- HU-Nachweis: Bescheinigung, dass das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorgestellt wurde
Diese Unterlagen werden immer gebraucht. Da sie die Basis für die Autoanmeldung sind, beleuchten wir ihre Kosten an dieser Stelle nicht näher.
Von Aufwand und Abweichungen: Warum sich Behördenkosten unterscheiden
Die Kfz-Anmeldung geht jedoch auch mit Behördenkosten – also den Zulassungsgebühren – und den Kosten für die Kennzeichen einher. Während der Preis für die Nummernschilder vom Anbieter abhängt, sind die Anmeldungsgebühren deutschlandweit einheitlich. Das regelt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (kurz: GebOSt).
Bei einem genauen Blick auf die Gebührenordnung fällt auf, dass die Zulassungskosten im individuellen Fall schwanken können. Denn: Eine Neuzulassung erfordert einen anderen Verwaltungsaufwand als eine Wiederzulassung ohne Halterwechsel. Das macht sich auch am Preis für die Zulassung bemerkbar. Je nach Aufwand haben die Sachbearbeiter in der Behörde Ermessensspielraum. Das veranschaulicht auch folgende Tabelle, die der GebOSt entnommen ist:
Gebührennummer | Gegenstand | Gebühr in Euro |
---|---|---|
202.5 | Erteilung einer Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung […] bei der Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts (§ 6 Absatz 6 Satz 2 FeV) | 23,00 |
202.6 | bei besonders hohem Aufwand der Feststellung des Besitzstandes | 10,20 bis 30,70 |
Das Beispiel zeigt, dass die Sachbearbeiter je nach Aufwand einen Ermessensspielraum zwischen 10,20 und 30,70 Euro haben. Aufgrund dieser Möglichkeit geben wir Ihnen die nachfolgenden Zulassungskosten stets als Circa-Werte an, die im Einzelfall noch einmal abweichen können. Beispielsweise dann, wenn zusätzliche Fahrzeugpapiere ausgestellt werden müssen oder der Zulassungsbezirk abweicht.
Zulassungsgebühren: Was kostet die Neuanmeldung eines Fahrzeugs?
Wird ein Neuwagen erstmalig angemeldet, gehen damit die nachfolgend aufgeführten durchschnittlichen Kosten einher. Die Staffelung erfolgt aufgrund der Betriebserlaubnis. Kann das Fahrzeug mit der allgemeinen Betriebserlaubnis zugelassen werden, ist dies günstiger, als wenn die Behörde die Einzelbetriebserlaubnis erst sichten muss.
- Neuzulassung ABE 1 bzw. K (mit allgemeiner Betriebserlaubnis): 26,30 Euro
- Neuzulassung ABE 2 bzw. A (mit allgemeiner Betriebserlaubnis und Technik): 36,50 Euro
- Neuzulassung ABE 3 bzw. E (ohne allgemeine Betriebserlaubnis, mit Einzelbetriebserlaubnis): 41,60 Euro
Dieselbe Kostenstruktur gilt übrigens auch für ein Motorrad. Wird dieses erstmalig zugelassen, unterscheiden sich die Gebühren dafür nicht von denen eines Autos.
Auto anmelden: Kosten für Gebrauchtwagen
Ein Gebrauchtwagen ist bereits angemeldet und mit den wichtigsten Papieren ausgestattet. Das wirkt sich auch auf den Aufwand und die Kosten für die Zulassung aus, die sich durchschnittlich auf diese Sätze belaufen:
- Wiederzulassung im selben Zulassungsbezirk ohne Halterwechsel: 11 Euro
- Ummeldung eines Wagens und Berichtigung der Papiere: 11 Euro
- Wiederzulassung in anderem Zulassungsbezirk mit Halterwechsel: 28 Euro
Aber nicht nur die Anmeldung eines Fahrzeugs oder Kraftrades geht mit Behördenkosten einher. Auch die Abmeldung kostet Geld. Dabei ist es egal, ob das Fahrzeug online über die internetbasierte Fahrzeugzulassung oder vor Ort in der Behörde abgemeldet wird.
Auto abmelden: Kosten und Behördengebühren bei Umschreibung
Wer sein Auto oder Motorrad abmelden möchte, muss ebenfalls eine Verwaltungspauschale entrichten. Hier richten sich die durchschnittlichen Kosten nach dem Zulassungsbezirk – wird das Kraftfahrzeug im selben Bezirk abgemeldet, wo es auch zugelassen wurde, oder nicht?
- Abmeldung aus dem eigenen Bezirk: 5,60 Euro
- Abmeldung aus anderen Zulassungsbezirken: 10,70 Euro
- Änderung der Anschrift innerhalb vom Bezirk: 10,70 Euro
- Technische Änderungen: 11,40 Euro
So viel zu den Zulassungs- und Abmeldegebühren im Normalfall. Doch mit spezifischen Kennzeichen und Zulassungswünschen gehen abweichende Kosten einher.
Spezialfälle: Wie viel kostet die Zulassung mit speziellen Kennzeichen?
Wer kein herkömmliches Kennzeichen, sondern ein Wunschkennzeichen reservieren möchte, muss dafür Zusatzkosten in Höhe von 12,80 Euro entrichten. Diese Reservierungsgebühr addiert sich zu den gewöhnlichen Zulassungskosten. Doch wie sieht es mit anderen Kennzeichen aus?
- Saisonkennzeichen: 27 Euro
- Kurzzeitkennzeichen: 13,10 Euro
- Oldtimerkennzeichen: 27 bis 41 Euro
- Rotes Händlerkennzeichen: 26 bis 205 Euro
Auch hier gilt wie gehabt: Je mehr Aufwand die Behörde mit der Zulassung hat, desto höher werden die Gebühren.
Fazit: Behördengebühren können abweichen
Die Beispiele haben gezeigt: Je nach individuellem Fall können die Behördengebühren und Zulassungskosten erheblich abweichen. Zwar sind die Gebührensätze deutschlandweit einheitlich geregelt, aber schon vermeintlich unbedeutende Aspekte haben einen Einfluss auf die Kostengestaltung. So beispielsweise die Tatsache, ob ein Auto im selben Zulassungsbezirk abgemeldet werden soll oder in einem anderen. Als Faustregel lässt sich Folgendes festhalten: Je mehr Aufwand die Zulassungsstelle mit Ihrer Anfrage hat, desto höher steigen die Behördengebühren an.
Photo by Ibrahim Rifath on unsplash